Führerschein mit 17

Der Führerschein der Klasse B und BE mit 17 Jahren wird ebenfalls in unserer Fahrschule angeboten.

Die Ausbildung ist identisch mit der eines 18jährigen Bewerbers und kann ein halbes Jahr vor Erreichen des 17. Lebensjahres begonnen werden.

Es handelt sich um den Modellversuch

"Begleitetes Fahren".

Der Fahranfänger darf bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung von bei der Antragstellung benannten Personen fahren.

Diese müssen nicht mit dem Bewerber verwandt sein.

Die Praxis zeigt, dass meistens die Eltern benannt werden.

Die begleitende Person muss

>mindestens 30 Jahre alt sein,

>mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein,

>darf max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.

Nähere Auskünfte erhaltet Ihr während unserer Infozeiten oder über
Kontakt.