Aufbauseminar ASP

 


Erläuterungen zum "Aufbauseminar ASP"

"ASP" bedeutet "Aufbau-Seminar für punkteauffällige Kraftfahrer,

um Punkte (in der sog. "Verkehrssünderkartei" des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg) abzubauen.

Ihren Punktestand können Sie nur schriftlich erfragen (Datenschutz). Dieser Service ist kostenlos.

Nähere Informationen und ein Formular hierzu finden Sie auf der Homepage des Kraftfahrbundesamtes unter www.kba.de.

Punktestand und Möglichkeiten diese durch ein "ASP-Seminar" abzubauen:

0 - 7 P.
Teilnahme als Vorsorgemaßnahme von Ihnen; Sie können durch ASP bis zu 4 Punkten abbauen
ab 8 P. Sie erhalten eine schriftliche Verwarnung vom zuständigen Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) mit der freundlichen Empfehlung, ein solches Seminar zu besuchen (= Abbau von 4 Punkten !!)
9 - 13 P. Sie erhalten ebenfalls eine schriftliche Verwarnung mit obiger Aufforderung, können aber durch das Seminar nur noch 2 Punkte abbauen.
14 - 17 P. Anordnung durch Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt zur Pflichtteilnahme am "ASP-Seminar", wobei Sie keine Punkte mehr abbauen können (es sei denn, Sie besuchen im Anschluß an das ASP noch eine "verkehrspsychologische Beratung", dann 2 Punkte abbaubar). Für Ihre Teilnahme wird Ihnen eine Frist gesetzt. Ohne Vorlage der Teilnahmebescheinigung innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Seminares wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen !
Ab 18 P. Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate.

Achtung:

                    Nichtteilnahme trotz Anordnung

                        = Entzug der Fahrerlaubnis !

Zur Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis ist eine Teilnahmebescheinigung eines "ASP-Seminares" notwendig.

Also lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen !

Wie gehe ich vor, wenn ich Punkte abbauen möchte ?

Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.

Bei noch geringer Punktezahl können Sie die meisten Punkte abbauen. Rufen Sie uns an zwecks weiterer Informationen.

Wir senden/faxen Ihnen ein Anmeldeformular zu.

Ein Exemplar geben Sie an uns zurück (auch per Fax möglich). Das zweite reichen Sie bei Ihrem Straßenverkehrsamt ein.

Nur speziell dafür ausgebildete Fahrlehrer sind nach dem Fahrlehrergesetz dazu befugt, derartige Seminare zu moderieren. Die Fahrschule Rosenlund führt Aufbauseminare seit vielen Jahren mit großem Erfolg durch.

Übrigens: Es kann Ihnen auch Spass machen und hat mit "Nachsitzen" nichts zu tun.

 

Ablauf und Kursinhalt

 

  • Sie werden von der Fahrschule benachrichtigt, wann das nächste Seminar beginnt.
  • Vor Seminarbeginn ist die Kursgebühr zu entrichten.
  • Es wird jeweils eine Seminargruppe von mindestens 6 bis höchstens 12 Teilnehmern gebildet.
  • Das Seminar umfasst jeweils 4 Sitzungen à 135 Minuten. Pro Tag darf jeweils nur eine Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist mit jedem Teilnehmer eine Fahrprobe durchzuführen. Diese sog. "Beobachtungsfahrt" soll in Kleingruppen à 3 Teilnehmer erfolgen, wobei die reine Fahrzeit pro Teilnehmer 30 Minuten nicht unterschreiten darf. Gefahren wird mit einem Fahrschulfahrzeug.
  • Dauer des Seminars: 2 - 4 Wochen (z. B. 4 Samstage oder zwei Wochenenden).
  • Das Seminar beinhaltet keine Bewertung oder Prüfung. Teilnahme und Mitarbeit sind Pflicht. Der Seminarleiter ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es werden keine Daten oder Erkenntnisse an die Fahrerlaubnisbehörde weitergegeben.
  • Die Teilnehmer sind gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet (Datenschutz).

Die Teilnahmebescheinigung darf vom Seminarleiter nur bei regelmäßiger Teilnahme ausgestellt werden.

Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt wird Ihnen gerne weitere Auskünfte erteilen.

Bei weiteren Fragen zum Ablauf und Terminen

sind Sie bei uns an der richtigen Adresse !